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   BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 20.09   

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BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 20.09 (https://dejure.org/2010,2455)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.2010 - 6 C 20.09 (https://dejure.org/2010,2455)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 6 C 20.09 (https://dejure.org/2010,2455)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    WPflG § 5 Abs. 1, § 12 Abs. 4 und Abs. 6
    Besondere Härte; Berufsausbildung; dualer Bildungsgang; einseitige Erledigungserklärung des Klägers; Sachentscheidungsinteresse des Beklagten; Zurückstellung vom Wehrdienst

  • openjur.de

    Besondere Härte; Berufsausbildung; dualer Bildungsgang; einseitige Erledigungserklärung des Klägers; Sachentscheidungsinteresse des Beklagten; Zurückstellung vom Wehrdienst.

  • Bundesverwaltungsgericht

    WPflG § 5 Abs. 1, § 12 Abs. 4 und Abs. 6
    Berufsausbildung; Besondere Härte; Sachentscheidungsinteresse des Beklagten; Zurückstellung vom Wehrdienst; dualer Bildungsgang; einseitige Erledigungserklärung des Klägers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 4 S 2 Nr 3 Buchst c WehrPflG, § 12 Abs 6 WehrPflG, § 5 Abs 1 WehrPflG
    Besondere Härte; Berufsausbildung; dualer Bildungsgang; einseitige Erledigungserklärung des Klägers; Sachentscheidungsinteresse des Beklagten; Zurückstellung vom Wehrdienst

  • Wolters Kluwer

    Zurückstellung vom Wehrdienst bei einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berfufsausbildung in Form eines dualen Bildungsgangs

  • rewis.io

    Besondere Härte; Berufsausbildung; dualer Bildungsgang; einseitige Erledigungserklärung des Klägers; Sachentscheidungsinteresse des Beklagten; Zurückstellung vom Wehrdienst

  • ra.de
  • rewis.io

    Besondere Härte; Berufsausbildung; dualer Bildungsgang; einseitige Erledigungserklärung des Klägers; Sachentscheidungsinteresse des Beklagten; Zurückstellung vom Wehrdienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückstellung vom Wehrdienst bei einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berfufsausbildung in Form eines dualen Bildungsgangs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Zurückstellung vom Wehrdienst vor Aufnahme des dualen Bildungsgangs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurückstellung vom Wehrdienst vor Aufnahme eines dualen Studiums

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wehrdienst - Keine Zurückstellung vor Aufnahme des dualen Bildungsgangs

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Zurückstellung vom Wehrdienst vor Aufnahme des dualen Bildungsgangs

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Zurückstellung vom Wehrdienst erst ab Beginn einer dualen Ausbildung // Bundesverwaltungsgericht weist angehenden Elektrotechniker ab

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 117 (Ls.)
  • DÖV 2011, 207
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.10.2007 - 6 C 9.07

    Einberufungsbescheid; Zurückstellung; besondere Härte; Studium; drittes Semester;

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 20.09
    Dieses kann ausnahmsweise aus Gründen der Prozessökonomie auch Tatsachenänderungen berücksichtigen, wenn diese sich in einem bloßen Zeitablauf und darauf bezogenen Erklärungen der Beteiligten erschöpfen (vgl. zum Ganzen: Urteile vom 28. Januar 1971 - BVerwG 8 C 90.70 - BVerwGE 37, 151 = Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 50 S. 77 ff., vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 80.76 - BVerwGE 55, 94 = Buchholz 448.11 § 43 ZDG Nr. 1 S. 3 und vom 24. Oktober 2007 - BVerwG 6 C 9.07 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 214 Rn. 14).

    Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BTDrucks 16/7955 S. 6, 25, 27) sah - anschließend an die Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 24. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 18 ff., vgl. weiter: Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 6 C 35.07 - juris Rn. 16 ff.) zu der vorherigen, bis zum 8. August 2008 gültig gewesenen Gesetzesfassung und insoweit klarstellend - die zurückstellungsrechtliche Gleichbehandlung von herkömmlichen Hochschulstudien und dualen Bildungsgängen in der Vorschrift des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. b WPflG vor.

    Diese Art der Regelung trägt der zu dem vorhergehenden Rechtszustand angestellten Erwägung des Senats (Urteil vom 24. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 22 f.) Rechnung, dass ein dualer Studiengang durch das Studium mehr als durch die betriebliche Ausbildung geprägt wird.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. Oktober 2007 (a.a.O. Rn. 23) zu der bis zum 8. August 2008 geltenden Rechtslage festgestellt, die Besonderheiten dualer Bildungsgänge erforderten keine weitergehenden Zurückstellungsregelungen als die für herkömmliche Studiengänge bestehenden.

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 20.09
    Der erkennende Senat darf gleichwohl nicht ohne Weiteres - jedenfalls ohne eine Prüfung der Begründetheit der ursprünglichen Klage - dem Begehren auf Feststellung der Hauptsacheerledigung entsprechen, das in einer solchen Konstellation unabhängig von den in § 91 Abs. 1, § 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO enthaltenen Einschränkungen an die Stelle des ursprünglichen Klageantrags tritt (vgl.: Urteile vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 7.88 - BVerwGE 87, 62 = Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG S. 2 ff. und vom 12. April 2001 - BVerwG 2 C 16.00 - BVerwGE 114, 149 = Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 118 S. 6).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 S. 13 f., vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 86.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 174 S. 12, vom 31. Oktober 1990 a.a.O. S. 64 ff. bzw. S. 2 ff., vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 209 Rn. 13 und vom 22. August 2007 - BVerwG 6 C 28.06 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 212 Rn. 18) erfordert die Feststellung der Hauptsacheerledigung auf die einseitige Erledigungserklärung der Klägerseite hin dann die Überprüfung der Zulässigkeit und der Begründetheit des ursprünglichen Klagebegehrens, wenn die Beklagtenseite sich für ihren Widerspruch gegen die Erledigungserklärung und ihr Festhalten an dem Antrag auf Abweisung der Klage auf ein schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung berufen kann, dass die Klage vor ihrer Erledigung unzulässig oder unbegründet war.

  • BVerwG, 09.10.2001 - 6 B 57.01

    Begriff der besonderen Härte im Rahmen des Wehrpflichtgesetzes bei der

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 20.09
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn außergewöhnliche weitere Umstände hinzukommen, die keinem der in § 12 Abs. 4 Satz 2 WPflG umschriebenen Sondertatbestände zuzuordnen sind (Urteil vom 24. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 21.97 - BVerwGE 105, 276 = Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 202 S. 49, Beschluss vom 9. Oktober 2001 - BVerwG 6 B 57.01 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 204 S. 3).
  • BVerwG, 24.10.1997 - 8 C 21.97

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen des Verlustes eines Ausbildungsplatzes

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 20.09
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn außergewöhnliche weitere Umstände hinzukommen, die keinem der in § 12 Abs. 4 Satz 2 WPflG umschriebenen Sondertatbestände zuzuordnen sind (Urteil vom 24. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 21.97 - BVerwGE 105, 276 = Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 202 S. 49, Beschluss vom 9. Oktober 2001 - BVerwG 6 B 57.01 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 204 S. 3).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84

    Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung -

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 20.09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 S. 13 f., vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 86.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 174 S. 12, vom 31. Oktober 1990 a.a.O. S. 64 ff. bzw. S. 2 ff., vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 209 Rn. 13 und vom 22. August 2007 - BVerwG 6 C 28.06 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 212 Rn. 18) erfordert die Feststellung der Hauptsacheerledigung auf die einseitige Erledigungserklärung der Klägerseite hin dann die Überprüfung der Zulässigkeit und der Begründetheit des ursprünglichen Klagebegehrens, wenn die Beklagtenseite sich für ihren Widerspruch gegen die Erledigungserklärung und ihr Festhalten an dem Antrag auf Abweisung der Klage auf ein schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung berufen kann, dass die Klage vor ihrer Erledigung unzulässig oder unbegründet war.
  • BVerwG, 30.11.1977 - 8 C 80.76

    Entlassung eines Dienstpflichtigen - Zivildienst - Aufschiebende Wirkung der

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 20.09
    Dieses kann ausnahmsweise aus Gründen der Prozessökonomie auch Tatsachenänderungen berücksichtigen, wenn diese sich in einem bloßen Zeitablauf und darauf bezogenen Erklärungen der Beteiligten erschöpfen (vgl. zum Ganzen: Urteile vom 28. Januar 1971 - BVerwG 8 C 90.70 - BVerwGE 37, 151 = Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 50 S. 77 ff., vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 80.76 - BVerwGE 55, 94 = Buchholz 448.11 § 43 ZDG Nr. 1 S. 3 und vom 24. Oktober 2007 - BVerwG 6 C 9.07 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 214 Rn. 14).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Erledigung eines Rechtsstreits

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 20.09
    Der erkennende Senat darf gleichwohl nicht ohne Weiteres - jedenfalls ohne eine Prüfung der Begründetheit der ursprünglichen Klage - dem Begehren auf Feststellung der Hauptsacheerledigung entsprechen, das in einer solchen Konstellation unabhängig von den in § 91 Abs. 1, § 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO enthaltenen Einschränkungen an die Stelle des ursprünglichen Klageantrags tritt (vgl.: Urteile vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 7.88 - BVerwGE 87, 62 = Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG S. 2 ff. und vom 12. April 2001 - BVerwG 2 C 16.00 - BVerwGE 114, 149 = Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 118 S. 6).
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 20.09
    Dieses kann ausnahmsweise aus Gründen der Prozessökonomie auch Tatsachenänderungen berücksichtigen, wenn diese sich in einem bloßen Zeitablauf und darauf bezogenen Erklärungen der Beteiligten erschöpfen (vgl. zum Ganzen: Urteile vom 28. Januar 1971 - BVerwG 8 C 90.70 - BVerwGE 37, 151 = Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 50 S. 77 ff., vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 80.76 - BVerwGE 55, 94 = Buchholz 448.11 § 43 ZDG Nr. 1 S. 3 und vom 24. Oktober 2007 - BVerwG 6 C 9.07 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 214 Rn. 14).
  • BVerwG, 13.11.2006 - 6 C 22.05

    Einberufung; Zurückstellung; besondere Härte; berufliche Gründe; sachgrundlos

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 20.09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 S. 13 f., vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 86.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 174 S. 12, vom 31. Oktober 1990 a.a.O. S. 64 ff. bzw. S. 2 ff., vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 209 Rn. 13 und vom 22. August 2007 - BVerwG 6 C 28.06 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 212 Rn. 18) erfordert die Feststellung der Hauptsacheerledigung auf die einseitige Erledigungserklärung der Klägerseite hin dann die Überprüfung der Zulässigkeit und der Begründetheit des ursprünglichen Klagebegehrens, wenn die Beklagtenseite sich für ihren Widerspruch gegen die Erledigungserklärung und ihr Festhalten an dem Antrag auf Abweisung der Klage auf ein schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung berufen kann, dass die Klage vor ihrer Erledigung unzulässig oder unbegründet war.
  • BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06

    Einberufungsbescheid; Zurückstellung; besondere Härte; Berufsausbildung;

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 20.09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 S. 13 f., vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 86.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 174 S. 12, vom 31. Oktober 1990 a.a.O. S. 64 ff. bzw. S. 2 ff., vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 209 Rn. 13 und vom 22. August 2007 - BVerwG 6 C 28.06 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 212 Rn. 18) erfordert die Feststellung der Hauptsacheerledigung auf die einseitige Erledigungserklärung der Klägerseite hin dann die Überprüfung der Zulässigkeit und der Begründetheit des ursprünglichen Klagebegehrens, wenn die Beklagtenseite sich für ihren Widerspruch gegen die Erledigungserklärung und ihr Festhalten an dem Antrag auf Abweisung der Klage auf ein schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung berufen kann, dass die Klage vor ihrer Erledigung unzulässig oder unbegründet war.
  • BVerwG, 11.06.2008 - 6 C 35.07

    Anforderung an die Zurückstellung von Studierenden vom Wehrdienst; Zurückstellung

  • BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 86.86

    Wehrpflicht - Wehrübung - Urlaubsreise - Zurückstellung

  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 21.10

    Prüfung der Elterneignung bei begehrter Adoption eines im Ausland lebenden

    Der Übergang vom ursprünglichen Klage- bzw. Rechtsmittelantrag zum Erledigungsfeststellungsantrag unterliegt nicht den Einschränkungen der §§ 91, 142 VwGO (stRspr; vgl. Urteile vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113 S. 16; vom 29. Juni 2001 a.a.O. und vom 20. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 20.09 - juris Rn. 16).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfordert die Feststellung der Hauptsacheerledigung auf die einseitige Erledigungserklärung der Klägerseite hin zwar dann die Überprüfung der Zulässigkeit und der Begründetheit des ursprünglichen Klagebegehrens, wenn die Beklagtenseite sich für ihren Widerspruch gegen die Erledigungserklärung und ihr Festhalten an ihrem bisherigen Antrag auf ein schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung berufen kann, dass die Klage vor ihrer Erledigung unzulässig oder unbegründet war (Urteile vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 86.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 174 S. 12; vom 22. August 2007 - BVerwG 6 C 28.06 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 212 Rn. 18 und vom 20. Oktober 2010 a.a.O. juris Rn. 17).

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 590/15

    Nach einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist regelmäßig die

    Sollten die außerhalb der vereinbarten Kapazität zugelassenen Studierenden während des Hauptsacheverfahrens ihr Studium beenden, kann die Beschwerdeführerin eine Entscheidung über die Begründetheit der Klage auf Zulassung erreichen, wenn sie ein schutzwürdiges Interesse an einer solchen gerichtlichen Entscheidung besitzt (vgl. BVerwG, Urteil des Sechsten Senats vom 20. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 20.09 -, juris, Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.2020 - 8 C 26.20

    Anzeigepflicht nach § 32 Abs. 1 MessEG bei Identität von Verwender und

    Ein solches Interesse ist in Anlehnung an die Kriterien des berechtigten Feststellungsinteresses gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2010 - 6 C 20.09 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 215 Rn. 17; Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 8 B 8.13 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 9 S 1591/18

    Anfechtung der Wahl eines Hochschulsenats; mit Leitungsfunktionen betraute

    Das für die Zulässigkeit eines derartigen Begehrens vorausgesetzte berechtigte Interesse (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 03.06.1988 - 8 C 86.86 -, Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 174 und vom 20.10.2010 - 6 C 20.09 -, Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 215) ist dem Kläger unter dem Gesichtspunkt der konkreten Wiederholungsgefahr zuzuerkennen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 4 KR 167/15
    Auf den Antrag eines Klägers auf Feststellung, dass ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, ist grundsätzlich jedoch nicht zu prüfen, ob die ursprünglich erhobene Klage zulässig und begründet war (vgl. Keller in: Meyer-Ladewig u.a., SGG, 12. Auflage 2017, § 125 SGG, Rn. 172 mit Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 20. Oktober 2010 - 6 C 20/09, Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 215; Urteil vom 1. September 2011 - 5 C 21/10, juris; siehe auch BVerwG, Urteil vom 25. April 1989 - 9 C 61.88, BVerwGE 82, 41).
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